In den Sozialwissenschaften wird zwischen absoluter und relativer Armut unterschieden. Absolute Armut bedeutet: kein Dach über dem Kopf, zu wenig zu essen, keine warme Kleidung – in Deutschland betrifft das vor allem wohnungslose Menschen. Relative Armut dagegen meint Einkommensarmut: Wer wenig Geld oder Zeit hat, kann sich oft keine stabile Bildung, keine kulturelle Teilhabe oder kein gesundes Leben leisten. Die Folge: geringere Chancen – und ein eingeschränkter Zugang zur Gesellschaft.
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In Deutschland gilt als armutsgefährdet, wer weniger als 60 % des mittleren Einkommens zur Verfügung hat. 2024 lag dieser Wert bei 1.378 Euro netto pro Monat für eine alleinlebende Person und 2.893 Euro für ein Paar mit zwei Kindern.
Quelle: Statistisches Bundesamt, 2024
Trotzdem schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 in Deutschland gilt, nicht vor Benachteiligung aufgrund von Armut oder sozialer Herkunft. Wer etwa wegen seiner Sprache, Kleidung oder fehlender Abschlüsse diskriminiert wird, kann sich rechtlich nicht auf das AGG berufen.
Klassis… was?
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Klassis… was? Klassismus bezeichnet die Abwertung oder Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer sozialen Herkunft oder Position.
Anders in Berlin: Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) von 2020 wird der soziale Status erstmals ausdrücklich berücksichtigt. Damit wird Klassismus – also die Benachteiligung aufgrund der sozialen Herkunft – auch als rechtliches Problem anerkannt. Ein Schritt, der zeigt: Soziale Ungleichheit ist nicht nur eine Frage des Geldbeutels, sondern auch der Gerechtigkeit.
Anders in Berlin: Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) von 2020 wird der soziale Status erstmals ausdrücklich berücksichtigt. Damit wird Klassismus – also die Benachteiligung aufgrund der sozialen Herkunft – auch als rechtliches Problem anerkannt. Ein Schritt, der zeigt: Soziale Ungleichheit ist nicht nur eine Frage des Geldbeutels, sondern auch der Gerechtigkeit.
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus dem Jahr 2006 – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein Bundesgesetz, das Menschen in Deutschland davor schützen soll benachteiligt zu werden – sei es auf Grund ihres Alters, ihres Geschlechts, einer chronischen Krankheit oder Behinderung, ihrer Religion, ihrer sexuellen Identität oder aus rassistischen und antisemitischen Gründen. Wer auf der Arbeit, bei Alltagsgeschäften oder der Wohnungssuche Diskriminierung erfährt, hat einen Anspruch auf Entschädigung und unter Umständen auch auf Schadensersatz. Interessanterweise zählt das AGG die soziale Herkunft oder Position nicht als Diskriminierungsdimension. In Berlin sieht das schon anders aus. Denn im Juni 2020 hat der Berliner Senat das neue Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Neu in das LADG aufgenommen wurde unter anderem der rechtliche Schutz vor Diskriminierungen aufgrund des sozialen Status. Damit wird erstmals auch das Thema „Klassismus“ als gesellschaftlicher Missstand thematisiert und als Aufgabe des staatlichen Handelns anerkannt.
Quelle: Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung und antidiskriminierungsstelle.de