Bild: Marcela Böhm, Drei Frauen, Tusche auf Papier, 2016

Jede dritte Frau*

Gewalt gegen Frauen geschieht täglich – mitten in unserer Gesellschaft. Besonders Frauen, die in Armut leben, sind häufig doppelt gefangen: in ökonomischer Abhängigkeit und in gewaltvollen Beziehungen, aus denen ein Ausweg oft unerreichbar scheint. Während die Zahl der Übergriffe und Femizide weiter steigt, kämpfen Organisationen wie asap e.V. dafür, dass Betroffene Schutz, Beratung und echte Perspektiven erhalten – damit Armut nicht länger Gewalt bedeutet.

Lasst uns reden!

25.11.2024

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Fondament im Gespräch mit Selina Hoefner von asap e.V.

Gewalt gegen Frauen ist kein Randphänomen – sie passiert oft mittendrin. Nebenan, gerade eben. Die neuesten Zahlen des Bundeskriminalamts zeigen: Häusliche Gewalt, sexualisierte Übergriffe und Femizide haben zugenommen. Besonders betroffen sind Frauen, die in Armut leben oder aus ökonomischen Gründen in gewaltvollen Beziehungen bleiben müssen.

Als Femizid bezeichnet man die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts – meist durch (Ex-)Partner. Allein 2023 gab es in Deutschland über 130 solcher Fälle.

Denn wer flieht, verliert erstmal alles: Wohnung, Einkommen, soziale Sicherheit. Genau hier setzt Selina Hoefner mit dem Verein asap e.V. an – sie begleitet betroffene Frauen und ihre Kinder beim Neuanfang. Schritt für Schritt, individuell, und mit dem Ziel, langfristig wieder Stabilität und Würde zurückzuerlangen.

Auch auf politischer Ebene hat sich hierzu etwas getan. Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Es sichert erstmals bundesweit einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Frauen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind – auch für ihre Kinder.

Der Anspruch tritt ab 1. Januar 2032 in Kraft, damit die Bundesländer genug Zeit haben, die nötigen Strukturen aufzubauen.

Auch auf politischer Ebene gibt es Hoffnung, neue Konzepte, Ideen, die verändern. Die Bundesregierung hat etwa ein Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht. Es soll Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen bundesweit einheitlich regeln – unabhängig von Einkommen oder Wohnort. Frauenhäuser und Unterstützungsangebote würden damit strukturell besser finanziert und rechtlich abgesichert. Noch ist das Gesetz nicht beschlossen, aber es könnte ein entscheidender Schritt in Richtung Gerechtigkeit sein.

Seit dem 14. Februar 2025 gilt in Deutschland das Gewalthilfegesetz. Es sichert ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt und schafft erstmals einen Rechtsanspruch auf Schutz – inklusive Zugang zu Frauenhäusern, Beratung und rechtlicher Unterstützung. Ziel des Gesetzes ist es, bundesweit eine einheitliche Versorgung sicherzustellen und die Finanzierung von Hilfsangeboten langfristig zu stärken.

Von Gewalt betroffene Frauen und Männer brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe sowie qualifizierte Beratung und Unterstützung. Auf der Seite des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Betroffene und ihr Umfeld eine Übersicht zu Anlaufstellen, an die sich neben Betroffenen auch Angehörige und Freunde sowie Fachkräfte wenden können. 

asap e.V.

asap e.V. begleitet Frauen und ihre Kinder nach häuslicher Gewalt auf dem Weg in ein neues, sicheres Leben. Mit individueller Beratung, praktischer Unterstützung und Hilfe bei der Wohnungssuche schafft der Verein Stabilität und Perspektiven.

Hinweis:

Das oben gezeigte Bild von Marcela Böhm und der begleitende Text sind unabhängig voneinander entstanden. Das Bild wurde nicht zur Illustration des Artikels geschaffen, sondern als eigenständiges Kunstwerk. Gerade in dieser Offenheit liegt die Stärke von Kunst: Sie kann neue Blickwinkel eröffnen und eigene Bedeutungen entfalten.

Es lohnt sich, auch hinter die Kulisse zu schauen — mehr über die Künstler*in unter https://www.marcelaboehm.com/works/